Verantwortlich:
Meßlinger Spezialpapier
Inh. Michael Haßebrauck
Im Klei 2
32469 Petershagen
Kontakt:
Telefon: +49 5704 167499
Fax: +49 5704 167497
E-Mail: post@msp-dental.de
Umsatzsteuer-ID-Nr.:
DE58046793813
Steuernummer:
335/5081/2301
Bilder:
Fotolia: adam 121, CandyBox Images
Geschäftsbedingungen Meßlinger Spezialpapier
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Verträge und Verpflichtungen ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meßlinger Spezialpapier gültig sind.
I.
Geltungsbereich
1.
Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, erfolgen unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers oder sonstige einseitig abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu diesen Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
schriftlich bestätigt werden.
2.
Bezugnahmen und Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II.
Angebote und Vertragsabschluss
1.
Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers jederzeit widerrufen
werden.
2.
Die Annahme von Angeboten/Bestellungen des Auftraggebers bedarf unserer Bestätigung in schriftlicher Form oder per Mail in Textform als PDF, sofern nicht unmittelbar Lieferung und Rechnungsstellung
erfolgen.
3.
Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen des Auftrages gewünscht, so sind diese Änderungen nur wirksam, soweit hierüber eine Einigung zwischen den Vertragsparteien erzielt
wird.
4.
Maßgeblich für die von uns geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in den Spezifikationen enthaltenen Angaben unserer Lieferanten, bzw. unserer Spezifikationen.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten u.ä. enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, es sei denn, dass diese
ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Spezifikation in den Vertrag bzw. in das Angebot oder in die Auftragsbestätigung einbezogen werden.
5.
Angaben in den Spezifikationen zur Bestimmung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch keine Haltbarkeitsgarantien. Die Übernahme von Garantien und des
Beschaffungsrisikos setzt besondere Vereinbarungen der Parteien voraus, in denen ausdrücklich erklärt wird, dass eine Garantie und/oder das Beschaffungsrisiko übernommen
wird.
III.
Preise
1.
Preise gelten lt. Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Unseren Angebotspreisen liegen die bei Angebotsabgabe bestehenden Kalkulationen zugrunde. Treten bei Verträgen wesentliche Preiserhöhungen
(mindestens 5 %) unserer Lieferanten z.B. durch sich ändernde Rohstoffpreise ein, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand zu erhöhen. Der Auftraggeber erhält
hiervon Nachricht. Dieses gilt natürlich nicht für unsere Lagerware. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, ggf. Verzollung und der am Tage der
Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
2.
Bei Mengenabweichungen/ Gewichtsabweichungen in Fertigungsaufträgen erfolgt die Preisberechnung unter Zugrundelegung der tatsächlichen Liefermenge/ des tatsächlichen
Liefergewichtes.
3.
Nachträglich vom Auftraggeber veranlasste Änderungen werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
4.
Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten die Preise ab Werk.
IV.
Gewerbliche Schutzrechte
1.
Entstehen durch die Entwicklung und Durchführung eines Auftrages bei uns Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte, so werden diese durch den Verkauf des Liefergegenstandes nicht mit
übertragen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber für die Entwicklung einen Kostenanteil trägt. Wir sind insbesondere berechtigt, diese Urheberrechte und/oder gewerblichen Schutzrechte auch für
Aufträge Dritter zu verwerten.
2.
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind wir berechtigt, auf den von uns hergestellten Liefergegenständen unser Firmenzeichen oder eine Kennnummer sichtbar anzubringen.
3.
Für Muster, Skizzen und Entwürfe u.a., die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt wurden, ist ein Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Hauptauftrag, für den sie angefertigt wurden, nicht erteilt
wird. Das Eigentum geht mit Bezahlung des Entgeltes auf den Auftraggeber über.
4.
Eine Prüfung, ob die vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Marken) verletzen,
obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Verwendung geschützter Schrifttypen. Werden wir von Dritten wegen Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung vom Auftraggeber beigestellter
Unterlagen und/oder Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten und/oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen,
hat der Auftraggeber uns bei der Verteidigung gegen die behaupteten Rechtsverletzungen zu unterstützen und sämtlichen Schaden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten, der uns dadurch entsteht, zu
ersetzen.
V.
Pflichten nach der Verpackungsordnung
1.
Verstößt der Auftraggeber gegen die Vorschriften der VerpackV und werden deshalb wir in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns alle in diesem Zusammenhang anfallenden
Aufwendungen zu ersetzen.
2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich uns gegenüber für den Fall, dass er sich nicht an dem Dualen System Deutschland AG beteiligt, die gelieferte Verpackung gemäß den Vorschriften der VerpackV in ihrer jeweils neuesten Fassung zurückzunehmen und der in der VerpackV vorgeschriebenen Verwertung zuzuführen. Verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtungen schuldhaft und hat dies zur Folge, dass gegen uns eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die VerpackV verhängt wird, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von dieser Zahlungspflicht freizustellen. Haben wir die Geldbuße bereits bezahlt, so hat der Auftraggeber uns diesen Betrag zu erstatten.
3.
Besteht aufgrund der VerpackV eine Rücknahme Verpflichtung bei uns, so ist Erfüllungsort für die Rückgabe der Verpackung durch den Auftraggeber der Sitz unserer Firma.
VI.
Lieferung/ Lieferverzug/ Gefahrübergang/ Höhere Gewalt/ Selbstlieferungsvorbehalt
1.
Als Lieferzeit gilt der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Liefertermin. Dieser Liefertermin versteht sich ab Werk, soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart
ist.
2.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir bei Abholung durch den Auftraggeber unsere Versandbereitschaft dem Auftraggeber
mitgeteilt haben.
3.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung oder wegen nicht erbrachter Leistungen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei uns vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung
gilt entsprechend für das Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen. Ein etwaiges, dem Auftraggeber wegen dieser Sachverhalte zustehendes Rücktrittsrecht bleibt von dieser Haftungsbegrenzung
unberührt.
5.
Gefahrübergang: Die Gefahr geht bei Versendung spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes,
dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr ab dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.
Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von unvorhergesehenen, ungewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der zumutbaren Sorgfalt unserer
Lieferanten oder uns nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird uns durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, sind wir von unserer
Lieferverpflichtung frei. Diese Regelung gilt auch in Fällen von Aussperrung und Streik. Auf die hier genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Auftraggeber von diesen Umständen
jeweils unverzüglich nach Kenntnis der Hinderungsumstände benachrichtigt haben.
VII.
Verpackung und Versand
Wir haften für ordnungsgemäße und branchenübliche Verpackung. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, den Einwand eines etwaigen Mitverschuldens gegenüber dem Auftraggeber zu erheben.
VIII.
Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
VIIII.
Mängel
1.
Uns ist ausreichend Gelegenheit zu geben, Reklamationen an Ort und Stelle zu überprüfen. Mit seiner Reklamation hat der Auftraggeber uns aussagekräftige Muster mit den dazugehörigen Material- und
Lieferkennzeichnungen zu übergeben.
2.
Ist der Liefergegenstand nicht frei von Sachmängeln oder haben wir für bestimmte Beschaffenheitsmerkmale eine Garantie übernommen, werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder einen
mangelfreien Liefergegenstand liefern.
3.
Schlägt die Nachbesserung nach erfolglosem zweitem Versuch fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
4.
Die Anwendung des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unberührt.
5.
Haben wir eine Haltbarkeitsgarantie eingeräumt, so verjähren die Ansprüche wegen dieser Haltbarkeitsgarantie mit Ablauf der Dauer, für die die Haltbarkeitsgarantie gegeben wurde. Diese Frist beginnt
mit Ablieferung des Liefergegenstandes, für den die Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde.
6.
Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln wegen unwesentlicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen.
X.
Gewerbliche Schutzrechte
1.
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Marken, Patenten, Patentanmeldungen, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Urheberrechten gegenüber uns, unseren Verrichtungs- oder
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei uns, unseren Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder von uns die Nichtverletzung
gewerblicher Schutzrechte garantiert wurde. Bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit (Verletzung von Kardinalpflichten) ist der Schadensersatz auf die typischerweise
vorhersehbaren Schäden begrenzt und die Haftung wegen Produktionsausfall und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsere Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen.
2.
Soweit wir wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber den Nachweis dieses Rechtsmangels erst geführt, wenn gegen ihn diesbezüglich ein
rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht des Auftraggebers, uns den Streit zu verkünden, nicht berührt.
XI.
Zahlungsbedingungen
1.
Zahlungen werden zum vereinbarten Zahlungstermin zur Zahlung fällig.
XII.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1.
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz unserer Firma.
2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Firma.
3.
Der Auftraggeber ist darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personen- und rechnungsbezogene Daten, nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, durch unsere elektronische Datenverarbeitung gespeichert und ausschließlich im Rahmen der Bonitätsprüfung und
Auftragsbearbeitung weitergegeben werden.
4.
Soweit nicht vorstehend ausdrücklich abweichend geregelt, bedürfen Vertragsabschlüsse sowie alle Zusatz- und Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen der Schriftform, auf die im
Einzelfall nur schriftlich verzichtet werden kann.
5.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen in Bezug auf Lieferverträge unwirksam sein oder werden, wird hiervon die
Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall hat die Auslegung so zu erfolgen, dass den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien in rechtlich zulässiger
Weise Rechnung getragen wird. Dies gilt auch im Falle ergänzungsbedürftiger Lücken.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte irgendwelcher Inhalt dieser Website fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote an meine eMail-Adresse. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile Dieser in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes zur für den Anbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, darstellen.